Was wird benötigt?
Hier erfahren Sie regelmäßig Neues über uns und unsere Leistungen.
- Zulassung von Neufahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Papier (Datenblatt des Herstellers)
- Personalausweis im Original des Halters
- Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer
- Vollmacht wenn der zukünftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt.
- SEPA - Lastschriftmandat für die Kfz.-Steuer
- Zulassung von Neufahrzeugen für Firmen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Papier (Datenblatt des Hersteller)
- Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 1 Jahr)
- Handelsregisterauszug ( nicht älter als 1 Jahr)
- Vollmacht, des Unterzeichnungsberechtigten (lt. Handelsregister), wenn der künftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt.
- SEPA - Lastschriftmandat für die Kfz.-Steuer
- Personalausweis des künftigen Halters, oder des Zeichnungsberechtigten lt. Handelsregister.
- Zulassung auf eine GbR nicht mehr möglich.
- Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( gilt als Abmeldebescheinigung)
- Personalausweis des künftigen Halters
- Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug umgekennzeichent wird, oder den Zulassungsbereich wechselt.
- Vollmacht, wenn der künftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt.
- SEPA - Lastschriftmandat für die Kfz.-Steuer
- TÜV und AU Bescheinigung
- Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen für Firmen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I (gilt als Abmeldebescheinigung), wenn das Fahrzeug stillgelegt war.
- TÜV und AU Bescheinigung, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
- Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 1 Jahr)
- Handelsregisterauszug ( nicht älter als 1 Jahr)
- Vollmacht, des Unterzeichnungsberechtigten (lt. Handelsregister), wenn der künftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt.
- SEPA - Lastschriftmandat für die Kfz.-Steuer.
- Personalausweis des künftigen Halters, oder des Zeichnungsberechtigten lt. Handelsregister.
- die Kennzeichen werden benötigt, wenn das Fahrzeug den Zulassungsbereich wechselt, oder umgekennzeichnet wird.
- Zulassung auf eine GbR nicht mehr möglich.
- Abmeldungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II nicht zwingend notwendig
- Alte Kennzeichen
- Eintrag von technischen Änderungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Prüfberichte der technischen Abnahme vom TÜV.
- Kurzzeitzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II im Original oder Kopie, je Zulassungstelle verschieden
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Vollmacht
- Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer für Kurzzeitzulassung
- Für Limburg wird ein Antrag benötigt
- Ausfuhr / Zollzulassung
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Vollmacht
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhr
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- TÜV und AU
- wenn noch zugelassen, Kennzeichen
- Vorführpflicht des Kfz. bei der Zulassungsstelle zur Prüfung der Fahrgestellnummer
- Deutsche Bankverbindung für Abbuchung der Kfz.-Steuer
- Für Limburg wird ein Antrag benötigt.