Was wird benötigt?

Hier erfahren Sie regelmäßig Neues über uns und unsere Leistungen.

  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Papier (Datenblatt des Herstellers)
  • Personalausweis im Original des Halters
  • Versicherungsbescheinigung /  eVB  Nummer
  • Vollmacht wenn der zukünftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt.
  • SEPA - Lastschriftmandat für die Kfz.-Steuer

 

  • Zulassung von Neufahrzeugen für Firmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Papier (Datenblatt des Hersteller)
  • Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer
  • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Handelsregisterauszug ( nicht älter als 1 Jahr)
  • Vollmacht, des Unterzeichnungsberechtigten (lt. Handelsregister), wenn der künftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt. 
  • SEPA - Lastschriftmandat  für die Kfz.-Steuer
  • Personalausweis des künftigen Halters, oder des Zeichnungsberechtigten lt. Handelsregister.
  • Zulassung auf eine GbR nicht mehr möglich. 
  • Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I ( gilt als Abmeldebescheinigung) 
  • Personalausweis des künftigen Halters
  • Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer 
  • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug umgekennzeichent wird, oder den Zulassungsbereich wechselt.
  • Vollmacht, wenn der künftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt.
  • SEPA - Lastschriftmandat  für die Kfz.-Steuer
  • TÜV und AU Bescheinigung

 

 

  • Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen für Firmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (gilt als Abmeldebescheinigung), wenn das Fahrzeug stillgelegt war. 
  • TÜV und AU Bescheinigung, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
  • Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer
  • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Handelsregisterauszug ( nicht älter als 1 Jahr)
  • Vollmacht, des Unterzeichnungsberechtigten (lt. Handelsregister), wenn der künftige Halter nicht selbst die Zulassung vornimmt. 
  • SEPA - Lastschriftmandat  für die Kfz.-Steuer.
  • Personalausweis des künftigen Halters, oder des Zeichnungsberechtigten lt. Handelsregister.
  • die Kennzeichen werden benötigt, wenn das Fahrzeug den Zulassungsbereich wechselt, oder umgekennzeichnet wird.
  • Zulassung auf eine GbR nicht mehr möglich.
  • Abmeldungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II nicht zwingend notwendig
  • Alte Kennzeichen
  • Eintrag von technischen Änderungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Prüfberichte der technischen Abnahme vom TÜV.
  • Kurzzeitzulassung
  • Zulassungsbescheinigung Teil  I oder Teil II im Original oder Kopie, je Zulassungstelle verschieden
  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Vollmacht
  • Versicherungsbescheinigung / eVB Nummer für Kurzzeitzulassung
  • Für Limburg wird ein Antrag benötigt 
Antrag für Kurzzeit und Ausfuhr in Limburg
LM KZ Zoll antrag.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]
  • Ausfuhr / Zollzulassung
  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Vollmacht
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhr
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • TÜV und AU
  • wenn noch zugelassen, Kennzeichen
  • Vorführpflicht des Kfz. bei der Zulassungsstelle zur Prüfung der Fahrgestellnummer
  • Deutsche Bankverbindung für Abbuchung der Kfz.-Steuer
  • Für Limburg wird ein Antrag benötigt.